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Channel: Klaus Wiendl – Tegernseerstimme
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Rzehak und Bierschneider akzeptieren Strafbefehle

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Während im langwierigen Verfahren der Sparkassenaffäre gegen Bromme und Co. die Revision läuft, haben nun sechs beschuldigte Verwaltungsräte Strafbefehle akzeptiert. Deren Höhe ist allerdings noch offen.

Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider und Landrat Wolfgang Rzehak als Beschuldigte.

Anfang April ging nach knapp 30 Tagen die sogenannte Amigoaffäre vor dem Landgericht München II vorerst zu Ende. Verurteilt wurden Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und Ex-Landrat Jakob Kreidl zu Bewährungsstrafen und Sozialstunden. Eine Verwarnung erhielt der amtierende Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee (KSK), Martin Mihalovits.

Doch ausgestanden ist das Urteil noch nicht. Die Staatsanwaltschaft wie auch Brommes Verteidigung haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) gegen das Urteil der Wirtschaftsstrafkammer eingelegt. Jedoch liegt das schriftliche Urteil noch nicht vor, wie Gerichtssprecher Florian Gliwitzky auf Nachfrage bestätigt. Die Frist endet Anfang Juli. Dann erst kann auch das Revisionsverfahren starten.

Mit einer Entscheidung des BGH sei frühestens in einem Jahr zu rechnen, so Gliwitzky. Erst dann sei auch klar, ob Bromme wie Kreidl ihre Pensionen gekürzt oder gestrichen werden. So lange ruhen auch die Disziplinarverfahren gegen die Beteiligten. Mihalovits dürfte dagegen keine Folgen aus dem Verfahren durch die BaFin fürchten.

In der Hand des Amtsgerichts

Wohl schneller ausgestanden ist das abgetrennte Verfahren gegen die früheren sechs Verwaltungsräte der KSK: Wolfgang Rzehak, Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider, Josef Bichler, Andreas Auracher, Rainer Kathan und Michael Pelzer. Ihre Anklage wurde laut Gliwitzky vom Gericht „zurückgenommen“. Akzeptiert hätten sie die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle, jedoch nicht deren Höhe.

Im Raum stünden Forderungen von knapp 200 Tagessätzen für Landrat Rzehak und für Bierschneider sogar mehr als 200 Tagessätze. Dies sei von den Verteidigern abgelehnt worden. Die Entscheidung über den Strafbefehlsantrag fällt laut Gliwitzky das Amtsgericht. Es könnte laut Gerichtssprecher auch entscheiden, „dass neu verhandelt wird“.

Damoklesschwert „vorbestraft“

Noch nicht bekannt ist, auf welches Strafmaß sich Verteidigung und Ermittler letztlich geeinigt haben. Ein grober Rahmen könnte für beide Seiten die Urteile gegen die Hauptangeklagten Bromme und Kreidl sein. Von besonderer Bedeutung wäre dies für die Kommunalpolitiker Rzehak und Bierschneider. Bei mehr als 90 Tagessätzen gelten sie künftig als vorbestraft. Werden es weniger, würden sie nur verwarnt werden.

Damit drohen ihnen auch keine weiteren rechtlichen Konsequenzen. Rzehak könnte damit weiterhin Verwaltungsratsvorsitzender der Kreissparkasse bleiben. Es werden also noch Monate vergehen, bis das erste Urteil rechtskräftig ist und für alle Beschuldigten Rechtssicherheit besteht.


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